Gehrke Bauberatung
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gehrke Bauberatung und -betreuung UG (haftungsbeschränkt), Stauferstraße 122, 74523 Schwäbisch Hall (nachfolgend „Auftragnehmer"). Stand: Juni 2026.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Beratungs- und Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt unabhängige Beratungs-, Begleitungs- und Koordinationsleistungen rund um Bauvorhaben, insbesondere Bauberatung, Kaufberatung, Baubetreuung, Begehungen, die Betreuung von Sanierungs- und Denkmalvorhaben sowie die technische Projektsteuerung und das Bauprojektmanagement für Kommunen, Bauträger, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung bzw. dem Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

(3) Der Auftragnehmer führt selbst keine Bau-, Handwerks- oder Planungsleistungen aus. Die Ausführung obliegt ausschließlich den vom Auftraggeber beauftragten Fachunternehmen. Diese sind für ihre Leistungen, deren Mangelfreiheit sowie die Gewährleistung allein selbst verantwortlich; der Auftragnehmer haftet hierfür nicht.

(4) Der Auftragnehmer schuldet einen sorgfältigen Tätigkeitseinsatz, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg (etwa eine bestimmte Kostenersparnis, Wertsteigerung, Genehmigung oder die Mangelfreiheit eines Bauwerks). Insbesondere bei Begehungen wird keine Gewähr für das Auffinden sämtlicher, namentlich verdeckter oder nicht zerstörungsfrei erkennbarer Mängel übernommen.

(5) Rechts- und Steuerberatung sind nicht Gegenstand des Vertrages. Soweit hierfür Bedarf besteht, hat der Auftraggeber eigenverantwortlich Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere Fachleute hinzuzuziehen. Empfehlungen des Auftragnehmers ersetzen keine solche Beratung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungstätigkeit zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig, vollständig und richtig alle für die Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen (z. B. Bauverträge, Baubeschreibungen, Pläne, Gutachten) zur Verfügung und gewährt den erforderlichen Zugang zum Objekt.

(2) Der Auftragnehmer darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber oder von Dritten übergebenen Informationen und Unterlagen vertrauen. Eine eigene Überprüfung schuldet er nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf einer verspäteten, unvollständigen oder unrichtigen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen zu dessen Lasten.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung (Pauschalhonorar oder nach Aufwand). Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Erforderliche Auslagen und Fahrtkosten werden nach Vereinbarung gesondert erstattet.

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 6 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Leistungen, die Mangelfreiheit und die Gewährleistung der vom Auftraggeber beauftragten Bau- und Fachunternehmen sowie nicht für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben, Unterlagen oder Anweisungen des Auftraggebers oder Dritter beruhen.

(6) Empfehlungen und Bewertungen des Auftragnehmers erfolgen nach bestem fachlichen Wissen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren und erkennbaren Informationen.

§ 7 Verjährung

(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Ansprüche nach § 6 Abs. 1 dieser AGB (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Arglist; Garantie; Produkthaftungsgesetz) sowie in allen weiteren Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine längere Frist vorschreibt.

§ 8 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Materialmangel, Arbeitskämpfe), die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien den Auftragnehmer für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Ein Verzug tritt insoweit nicht ein.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich.

(2) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

§ 10 Verträge außerhalb von Geschäftsräumen & Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Da der Auftragnehmer seine Leistungen typischerweise unmittelbar beim Auftraggeber erbringt — auf Baustellen, Grundstücken, in der Wohnung oder in den Geschäftsräumen des Auftraggebers — werden Verträge mit Verbrauchern in der Regel außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers abgeschlossen. Es handelt sich daher regelmäßig um Außergeschäftsraumverträge im Sinne des § 312b BGB.

(2) Verbrauchern steht bei Außergeschäftsraumverträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Die Einzelheiten ergeben sich aus der dem Vertrag beizufügenden Widerrufsbelehrung.

(3) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, so schuldet der Verbraucher bei wirksamem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

§ 12 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hinweis: Diese AGB wurden mit Sorgfalt erstellt und sind auf eine wirksame, ausgewogene Haftungsbegrenzung ausgerichtet. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtsverbindliche Sicherheit empfehlen wir eine abschließende Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, insbesondere im Hinblick auf branchen- und einzelfallspezifische Besonderheiten sowie eine zugehörige Widerrufsbelehrung für Verbraucher.
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